Angesichts der Zielsetzung der EU Kommission und bereits angekündigter weiterer Erhöhung der gesetzlichen Effizienzanforderungen ist festzustellen, dass die Passivhaus- Bauweise (Energieeinsparverordnung 2012/2015) bzw. noch weitergehend die Null- Energie- Haus-Bauweise (EU-Effizienzrichtlinie 2019) zum gesetzlichen Standard erhoben wird. Um bereits heute diesen zukünftigen Standard zu erfüllen, bauen wir schon jetzt nach diesem Standard. Durch die Passivhaus-Bauweise entstehen Mehrkosten, die mit etwa 5 – 8% abgeschätzt werden (gegenüber Bauweise EnvEV 2009). Bezogen auf nahe am „Passiv-Haus-Standard“ sind diese voraussichtlich eher auf 5 % und weniger zu reduzieren. Dabei ist davon auszugehen, dass sich bei Betrachtung der jährlichen Kosten über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäude die Mehrinvestitionen für die Passivhaus- Bauweise durch das Einsparpotenzial bei dem noch geringeren Heizenergiebedarf des Passivhauses je nach Gebäudetyp in unterschiedlicher Weise mehr als kompensieren lassen.
Die KfW-Bank trägt diesen Bemühungen Rechnung und der Staat fördert unser Haus mit 15.000,- € je Wohnung. Lassen Sie sich dieses Geld nicht entgehen