Baubeschreibung

Hauptstraße 25
21717, Fredenbeck
Deutschland

Baubeschreibung

1.0 Vorbemerkung

Bauvorhaben 

Es entsteht ein  intelligentes Mehrfamilienhaus zum autonomen Wohnen in einer Wohnanlage mit Tiefgarage. Insgesamt werden 7 Wohneinheiten auf dem Grundstück neu errichtet und 11  Einzelstellplätze geplant. Die 8 Pkw-Parkplätze in  der Tiefgarage (TG) werden als Sondernutzungsrecht ausgelegt. Die Aufteilung des gesamten Objektes erfolgt nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Erschließung sowie die Zufahrt erfolgt über eine Wohnstrasse.

Bauherr

Mustermann GmbH &  Co. KG

Grundstück

Das Grundstück benötigt insgesamt eine Größe von circa 1200 m².  

Vorbemerkung 

Maßgeblich für Gestaltung und Ausführung sind Planzeichnungen, die Baugenehmigung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik. Die in dieser Bau- und Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen beschreiben den Stand der Bautechnik und alle Leistungen, die durch den im notariell beurkundeten Kaufvertrag   vereinbarten schlüsselfertigen Festpreis abgegolten sind. Leistungsbeschreibungen und Planzeichnungen aus der Baueingabeplanung sind im Verhältnis zum Erwerber nicht verbindlich und begründen insofern keine Leistungsverpflichtung. 

Sonderwünsche des Erwerbers können bei der Bauausführung berücksichtigt werden, soweit diese Bestandteil des Kaufvertrages sind. Die Anmeldung von Sonderwünschen nach Beurkundung ist generell nicht möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Gewerke, die nach Kauf bemustert werden, wie Bodenbeläge und Fliesen; hierfür gelten die Regelungen des Kaufvertrages.  Im Rahmen der Bemusterungen können Vorschläge von den Käufern eingebracht werden, sofern diese technisch umsetzbar und einfach zu beschaffen sind sowie den Bauablauf nicht beeinträchtigen oder verzögern.

Es können andere Sanitärgegenstände ausgewählt werden sofern deren Abmessungen mit den Maßen der im beurkundeten Grundriss dargestellten Sanitärobjekte übereinstimmen. Werden von der Standardausstattung abweichende Bodenbeläge oder Sanitärobjekte ausgewählt, werden 60% der jeweiligen Einkaufspreise des Bauherrn in Anrechnung gebracht.

Für die Ausführung werden die zum Planungsstand gültige Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 24. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1789) geändert worden ist, die Vorgaben zum KfW-40 plus-Standard in der Anlage zum Merkblatt Energieeffizient Bauen (153)Stand: 04/2016 sowie im Verhältnis zu den Werkunternehmen die Allgemeinen und technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB Teil B und C in aktueller Fassung zugrunde gelegt. Es wird klargestellt, dass ausdrücklich nur die Einhaltung der vorstehenden EnEV geschuldet wird, eventuelle Verschärfungen können weder vom Erwerber gefordert werden, noch sind diese in irgendeiner Weise geschuldet.

Die Wohn- und Nutzflächen wurden nach den Rohbaumaßen auf Grundlage der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermittelt.

Balkone, Terrassen, Dachterrassen werden zu 50 %,  zu den Wohnflächen hinzugerechnet.

Materialwahl und Dimensionierung werden entsprechend den statischen Berechnungen vorgenommen. Die jeweils gewählten Ausführungen erfüllen die Bestimmungen des Brand- und Wärmeschutzes.

Wohnungstrennwände, Treppenhaus-Wände und Wohnungstrennwände werden nach erhöhtem Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2 ausgeführt. Alle übrigen Bauteile, insbesondere die Trockenbauwände innerhalb der Wohnungen, erfüllen die Anforderungen an den Mindestschallschutz nach DIN 4109; Schallschutz nach VDI ist ausgeschlossen.

Innerhalb der Wohnungen kann aufgrund des Lüftungskonzeptes zur Sicherstellung eines gesunden Wohnklimas, z. B. Lüftungsschlitzen in den Türen oder Unterschnitte, ein Schallschutz nicht nachgewiesen werden. Es ist daher damit zu rechnen, dass es hierdurch je nach Nutzungsverhalten zu Schallübertragungen zwischen den Wohnungsräumen kommen kann. Der Bauherr weist darauf hin, dass diese Schallübertragungen keinen Mangel darstellen und insofern als vereinbart gelten.

Abweichungen

Geringe Abweichungen in den technischen Einzelheiten und der Austausch von beschriebenen Materialien durch solche von gleichwertiger oder höherer Qualität während der Bauausführung bleiben vorbehalten. Gleiches gilt für Änderungen, die durch behördliche Auflagen entstehen bzw. notwendige Änderungen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren oder aufgrund von Änderungen rechtlicher Bestimmungen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsausübung.

Ver- und Entsorgung

Alle Ver- und Entsorgungsanschlüsse sind hergestellt und sind im Preis enthalten. Die Übergabepunkte bzw. Zähler für ggf. Gas, Wasser, Abwasser, Strom, Telefon und gegebenenfalls Satellitenfernsehen befinden sich jeweils in den Hausanschluss- oder Technikräumen. Zur Ausführung kommt eine Wärmeversorgung mittels elektrischer Wärmepumpe . 

Die Abrechnung des Stromverbrauchs erfolgt direkt mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen. Der Wasser sowie Gemeinstromverbrauch werden über die Hausverwaltung abgerechnet.

Alle notwendigen Hausanschlussschächte sowie sonstige erforderlichen Kontrollschächte auf dem Grundstück nebst Reinigungsöffnungen werden nach Bedarf errichtet.

2.0 Abbruch / Räumung

Vor Baubeginn wird das gesamte Grundstück von Hindernissen befreit, d.h. vorhandene Aufbauten, Anpflanzungen o.ä. werden, soweit nötig entfernt und entsorgt.

3.0 Rohbau 

3.1Baustelleneinrichtung

Die Baustelleneinrichtung umfasst die Sicherung der Baustelle, die Bereitstellung sämtlicher zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Geräte und Gerüste sowie die Verbrauchskostenübernahme des Bauwassers und des Stromverbrauches während der Bauzeit.

3.2 Erdarbeiten

Die Erdarbeiten umfassen das evtl. erforderliche Abschieben des Mutterbodens im Bereich der Baugrube, den Fundamentaushub sowie die Wiederverfüllung der Arbeitsräume unter Verwendung setzungssicheren Materials.

Die Arbeitsraumverfüllung erfolgt im Bereich der Wege, Eingangstür und Terrassen bis auf das in den Planzeichnungen vorgesehene Gelände.

3.3 Entwässerung, Drainage

Die Schmutz- und Regenwasserleitungen werden in PVC-Kanalrohren verlegt und in den erforderlichen Größen unterhalb der Sohle zusammengefasst und an das bestehende Kanalnetz angeschlossen. 

3.4 Fundamente und Bodenplatte

Streifen- und Stützenfundamente in Beton, Materialgüte und Abmessung entsprechen den statischen Erfordernissen.

3.5 Rohbaukonstruktion

Das Tragwerk, bestehend aus tragenden Außen-und Innenwänden, Unterzügen, Stützen und Decken wird aus Stahlbeton in Fertigteil- oder in Ortbetonbauweise hergestellt. Je nach statischen Anforderungen können auch Massivwände aus Mauerwerk zum Einsatz kommen. Die tragenden Außenwände des Untergeschosses werden, sofern nicht konstruktiv aus WU-Beton hergestellt, nach den Ergebnissen des Baugrundgutachtens gemäß den anerkannten Regeln der Technik (gegen drückendes Wasser) abgedichtet.

3.6 Fassaden

Entsprechend der o.g. gültigen Energieeinsparverordnung wird ein zugelassenes Wärmedämmverbundsystem in notwendiger Dicke, mit gewebeverstärkter Oberfläche und mit strukturierter Reibeputzoberfläche, am Objekt angebracht. Die Putzflächen werden in der Farbgestaltung entsprechend dem Farbkonzept des Architekten bzw. eine Verblendung aus Ziegelverblendsteinen im Farbton gemäß Farbkonzept ausgeführt.

3.7 Treppen

Die Treppen im Gemeinschaftseigentum werden als Stahlbetonläufe, schalltechnisch entkoppelt, ausgeführt. Als Belag kommt ein Fliesen-, Naturstein- oder Betonsteinwerk zur Ausführung. Das Geländer wird als Stahlgeländer aus Rundstäben oder Flachstahl, mit Edelstahlhandlauf ausgeführt.

4.0 Dachdeckung und Dachkonstruktion 

Die Dachkonstruktion wird in Stahlbeton gemäß statischen Anforderungen hergestellt und erhält eine Wärmedämmung gemäß EnEV-Berechnung.
Klempnerarbeiten wie Regenrinnen, Fallrohre, Gesimsabdeckungen, Fensterbleche und sonstige Blecharbeiten werden in Zinkblech oder Aluminium ausgeführt.

5.0 Keller

Die Keller- und Kellerersatzräume befinden sich im Untergeschoss des Gebäudes. Insgesamt werden 8 Kellerräume im Untergeschoss und 1 Hausanschluss- und Technikraum sowie 1 Aufenthaltsraum als Teileigentum ausgebildet hergestellt.

6.0 Außenfassaden-Vollwārmeschutz 

Die Fassade erhält ein komplettes Wärmedämm-Verbundsystem nach EnEV-Berechnung. Die Farbgebung erfolgt gemäß dem Gestaltungskonzept des Planers und soweit erforderlich, nach Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde.

Die Geländer der Balkone, Loggien und Dachterrassen werden als verzinkte Stahlkonstruktion ausgeführt. Direkt nebeneinander liegende Terrassen erhalten eine Sichtschutztrennwand soweit notwendig.

7.0. Heizung und Warmwasserbereitung

7.1 Heizungsanlage

Es gelten die Vorschriften der Behörden und die technischen Vorschriften für Zentralheizungs-, Lüftungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen.  Die Bemessung erfolgt nach der Heizlastberechnung und den anerkannten Regeln der Technik. Die Heizung wird abhängig von der Außentemperatur gesteuert.

Die Wärmeversorgung des Hauses erfolgt über eine regenerative Wärmeerzeugung für Heizung- und Brauchwasser mit einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe unter Einbeziehung der Wärmerückgewinnung aus häuslicher Abluft; die Wärmepumpe stammt einen von einem namhaften deutschen/europäischen Hersteller, z. B. Viessmann, Vaillant oder Buderus, idm o.ä.. Die Auslegung der Anlagen erfolgt entsprechend den ingenieurtechnischen Berechnungen.

Die Warmwasserversorgung erfolgt über eine temperaturgesteuerte Frischwasserstation. Es wird eine bedarfsgeregelte Zirkulation für die Warmwasserversorgung vorgesehen. Die Warmwasseraufbereitung und die Heizung werden zentral mit einer elektrischen Wärmepumpenanlage betrieben.

7.2 Wärmeverteilung 

Alle Aufenthaltsräume sowie Bäder und Flure erhalten eine Fußbodenheizung, die raumweise regelbar ist.  Der Verbrauch wird an geeigneter Stelle gemessen ggf. durch Fernabfrage oder Ablesen ermittelt und gemäß der gesetzlichen Regelung über die Hausverwaltung abgerechnet.

8.0 Treppen

8.1 Treppenanlagen im Gemeinschaftseigentum

Die Treppen im Gemeinschaftseigentum werden als Stahlbetonläufe, schalltechnisch entkoppelt,ausgeführt. Als Belag kommt ein Fliesen-, Naturstein- oder Betonsteinwerk zur Ausführung.  Das Geländer wird als Stahlgeländer aus Rundstäben oder Flachstahl, mit Edelstahlhandlauf ausgeführt.

9.0. Fußböden

9.1 Konstruktion 

Die Fußböden aller Wohngeschosse erhalten einen schwimmenden Estrich mit jeweils erforderlicher Wärme bzw. Trittschalldämmung.

9.2 Fußbodenbeläge

In den Wohn-/Ess- und Schlafzimmern, Fluren und Abstellräumen wird hochwertiger, fußbodenheizungsgeeigneter Vinylbodenbelag mit Standardfußleiste zu einem Arbeitslohn und Materialpreis bei Bemusterung von zusammen bis zu EUR/m²  inkl. MwSt. verlegt.    

Das Hauptbad wird mit Fußbodenfliesen zu einem Arbeitslohn und Materialpreis von zusammen bis zu EUR /m²  inkl. MwSt. zum Zeitpunkt der Bemusterung gefliest.

Kellerräume und -flure sowie Technikräume erhalten einen Anstrich.

9.3 Terrassen / Dachterrassen / Balkone 

Die Dachterrassen werden zum darunter liegenden Geschoss als Warmdach ausgeführt. Balkone erhalten einen geeigneten Dielenbelag aus Holz oder Holzwerkstoff auf entsprechender Unterkonstruktion. Terrassen  und Dachterrassen erhalten einen Beton-oder Holzwerkstoff.

10.0 Innenwände 

Nicht tragende Innenwände werden nach Planvorgaben in Trockenbau als Gipskartonständerwände 2-fach beplankt errichtet und streichfertig gespachtelt. 

11.0 Fenster 

11.1 Fenster

Zur Ausführung kommen Fenster und Fenstertüren aus Kunststoff  gemäß EnEV-Berechnung isolierverglast. Die Fenster werden wie planerisch vorgesehen mit Drehbeschlag, Drehkippbeschlag oder als Festvergasung gemäß den Planvorgaben ausgeführt. Fenstergriffe werden in Kunststoff, Fabrikat WERU oder gleichwertig ausgeführt.

Bodentiefe zu öffnende Fenster ohne Balkon erhalten eine Absturzsicherung.

11.2  Fensterbänke 

Fensteröffnungen erhalten im Innenbereich Fensterbänke aus Werzalit o.ä., die Tiefe ist von der jeweiligen Wandstärke abhängig. Bad- und WC-Fensteröffnungen erhalten innen keine Fensterbänke, die untere Laibung wird gefliest.

Außenfensterbänke werden in Zinkblech oder Aluminium ausgeführt.

12.0 Türen

12.1 Innentüren

Die Innentüren werden als kunststoffbeschichtete Röhrensparntüren mit Holzumfassungszarge, Farbe Weiß und mit Bundbartschoss ausgeführt. Bad- und WC-Türen erhalten Drehschlösser mit Notöffnung außen. Alle Türen erhalten einen erforderlichen Unterschnitt gemäß Auslegung des Architekten. Zur Ausführung kommen Beschläge aus Edelstahl, Fabrikat Hoppe oder gleichwertig.

Die Türen im Keller z. B. zu Technikräumen  werden gemäß Anforderung in Stahlblech ausgeführt.

12.2 Hauseingangstüren Wohnungseingangstüren

12.2.1 Hauseingangstür 

Die Hauseingangstür aus Kunststoff wird selbst schließend mit Obertürschließer gemäß dem Gestaltungskonzept mit seitlich feststehenden Glasfeld Sicherheitsbeschlägen aus Metall und einem Schließzylinder ausgeführt.

12.2.2 Wohnungseingangstüren

Die Wohnungseingangstüren werden gemäß Gestaltungskonzept mit Holztürblatt beschichtete Vollspanplatte und –Zarge ausgeführt und mit Schließzylinder, Bodendichtung sowie einem Spion ausgestattet.

13.0 Malerarbeiten

13.1  Innenwände 

Die Innenwände, soweit nicht gefliest, werden mit Dispersionsfarbe weiß gestrichen. 

13.2 Geschossdecken

Die Untersichten der Stahlbetondecken werden an den Fugen gespachtelt und weiß gestrichen.

13.3 Treppen im Gemeinschaftseigentum 

Die Treppen Untersichten und Wangen werden weiß gestrichen. Stahlgeländer mit Rundstäben oder Flachstahl grundiert und nach Gestaltungskonzept lackiert.

14.0  Wandfliesen 

Die Bäder und die WC’s erhalten einen Fliesenspiegel bis zur Höhe von 1,20 m. In den Duschbereichen wird raumhoch gefliest, Materialpreis inklusive Arbeitslohn von zusammen bis zu brutto €/m² bei Bemusterung.  Fensterbänke und Ablagen in Bädern und WC’s werden ebenfalls gefliest. In der Standardausführung sind Markenfliesen Fabrikat Villeroy & Boch, Kermos oder ähnliche vorgesehen.

15.0 Sanitäranlagen

15.1 Grundinstallationen

Die Wasserversorgung erfolgt aus dem Netz des Trinkwasserverbandes . Die Trinkwasserinstallation wird entsprechend den einschlägigen Vorschriften hergestellt. Die Trinkwasserleitungen werden ab dem Hauptzähler in Kunststoff oder Edelstahl ausgeführt, die Fall- und Sammelleitungen der Schmutzwasserentsorgung als Kunststoff- oder Gussrohre.

Die Schmutzwasser- bzw. Abflussleitungen im Erdreich und vom Gebäude bis zur öffentlichen Kanalisation sind in PVC o. ä. ausgeführt.

15.2 Gartenwasser

Im Erdgeschoss werden an geeigneter Stelle frostunempfindliche abschließbare Außenarmaturen als Wasserentnahmeventil  mit Unterzähler zur Pflege des Gemeinschaftseigentums installiert.

Ferner erhalten die Wohnungen mit Gartenanteil und die Dachterrassen im Staffelgeschoss eine selbstentleerende, frostsichere Kaltwasserzapfstelle im Bereich der Terrassen installiert.

16.0 Sanitäre Einrichtungen 

Es finden ausschließlich Markenfabrikate (FORMAT Design, Keramik, Ideal Standard oder glw.) Verwendung. Die in den Grundrissen dargestellten Sanitärgegenstände, im Farbton „weiß“, entsprechen der nachfolgend beschriebenen Ausführung. Die Lage der in den Grundrissen geplanten Sanitärobjekte ist verbindlich.

Einzelwaschtische in den Bädern sind ca. 60 cm breit mit verchromten Armaturen und einer Einhebelmischbatterie. Die WC-Anlage besteht aus einem Wandhänge-WC  mit wassersparender Spül- und Stopptaste sowie einem weißen WC-Deckel. Die Dusche ist bodengleich durchgefliest mit Thermostat, Brause und Schlauch sowie Brausestange. Die Größe der Dusche ist dem Grundriss zu entnehmen.

Für die Dusche wird in der Regel eine Duschabtrennung bzw. Kabine erforderlich. Nachdem gerade für Duschkabinen eine sehr breite Designauswahl mit unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten angeboten wird, ist diese Duschkabine nicht im Leistungsumfang enthalten und sollte direkt vom Käufer bei der ausführenden Sanitärfirma in Auftrag gegeben werden. Das Gleiche gilt für entsprechende Badartikel und Accessoires.

In den Bädern wird ein Badheizkörper in Farbe „weiß“ installiert.

17.0 Elektroinstallationen

17.1 Stromversorgung allgemein 

Das Gebäude wird voraussichtlich von Stromversorger mit Strom versorgt, die dann auch den Anschluss und die Zähler setzt. Die Zähler befinden sich im Hausanschlussraum im Keller bzw. in den Treppenhäusern. Alle Elektroinstallationen werden nach gültigen VDE-Richtlinien und den Vorschriften des Energieversorgungsunternehmens ausgeführt. Alle Kabel im Gebäude ausgenommen die in den Kellerräumen und in der Tiefgarage werden unter Putz verlegt. Eine erforderliche Elektrounterverteilung mit automatischen Sicherungselementen wird in jeder Wohnung montiert. Die Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen sind grundsätzlich getrennt vorgesehen. Gemäß VDE Vorschrift werden Sanitärobjekte, soweit erforderlich, geerdet. Alle Steckdosen und Schalter sind Markenfabrikate im Farbton Reinweiß Fabrikat Gira Standard 55 oder gleichwertig. Auf Balkonen und Terrassen wird je eine Wand- oder Deckenleuchte mit Leuchtmittel, Schaltung von innen installiert.

17.2 Klingel / Gegensprechanlage 

An jedem Hauseingang wird ein Klingeltableau in Aluminium mit Gegensprechanlage installiert. Je ein Klingeltaster wird neben der jeweiligen Wohnungstür montiert.

17.2.2  AAL ( Ambient Assisted Living)

Die interne Verkabelung für eine Telefondose ist im Leistungsumfang Elektroinstallateur enthalten. Telefonanschlussverträge sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Der Verkäufer behält sich vor, den TV Empfang über eine SAT-Antenne herzustellen.

In jeder Wohneinheit wird für Telefon- und Netzwerkversorgung ein Medienverteilerkasten vorgesehen, damit sind auch Anschlussvorraussetzung für Ambient Assisted Living (Servicenotruf o.ä.) per w-LAN geschaffen.

17.3  Elektroausstattung


KücheKoch nischeBadWohn zimmer bis 20 qmWohn zimmer über 20 qmEss zimmerje Schlaf-, Kinder-, Gäste-, Arbeits zimmer bis 20 qmFlurFreisitzAbstellraumzur Wohnung geh. KellerraumKeller-/Bodengang, je 6 m Ganglänge
Steckdosen allgemein532453411111
Beleuchtungsanschlüsse212231111111
Telefon-/Daten anschluss (luK)


11111



Steckdosen für Telefon/Daten


11111



Radio/TV/Daten anschluss (RuK)1

2211




Steckdosen für Radio/TV/Daten3

6633




Kühlgerät, Gefriergerät21









Dunstabzug1























Anzahl der Stromkreise4










17.3.1 Abstellräume, allgemeine Keller und Technikräume außerhalb der Wohnungen

  • Leuchten in notwendiger Anzahl als Kunststoffleuchte mit energiesparendem Leuchtmittel sowie Einfachsteckdose
  • Keller- und Kellerersatzabteile erhalten Decken- bzw. Wandleuchte mit Ausschaltung und Einfachsteckdose

17.3.2 Treppenhaus Gemeinschaftseigentum

Lampenauslässe entsprechend notwendiger Anzahl

mit Decken- und/oder Wandleuchten relaisgeschaltet über Zeitschaltuhr/-programm bzw. Bewegungsmelder.

17.3.3 SAT-Anlage

TV-Programme werden über eine zentrale Satelliten-Anlage zur Verfügung gestellt.

Die Abrechnung der monatlichen Gebühren erfolgt über die Hausverwaltung.

Im Gebäude wird die Verkabelung mit Verteilern zum Anschluss an die Satelliten-Anlage erstellt. Ausgehend vom Hauptverteiler erfolgt die Verkabelung stichförmig zu einem Anschlusspunkt je Wohneinheit. Die Verkabelung der Anschlussdosen in der Wohneinheit erfolgt als Reihenschaltung komplett im Leerrohr.

17.3.4 Telefonanlage

Im Gebäude wird die Verkabelung mit Verteilern zum Anschluss an einen Anbieter erstellt. Ausgehend vom Hauptverteiler erfolgt die Verkabelung stichförmig zum Verteiler je Wohneinheit. Die Verkabelung  je Anschlussdose in der Wohneinheit erfolgt komplett im Leerrohr.

17.3.5 Automatische Rauchmelder

In Schlafräumen, Kinderzimmern oder Zimmern mit Schlafmöglichkeit und Fluren/Dielen, werden automatische Rauchmelder (mit VdS- Zulassung, batteriebetrieben) montiert. Den Batteriewechsel und Wartungsaufwand für die automatischen Rauchmelder haben die jeweiligen Eigentümer selbst zu tragen. Ebenso obliegt den Eigentümern die jährliche Funktionsprüfung bestehend aus Sicht- und Alarmprüfung. Hierzu sind die entsprechenden Herstellerangaben zu beachten.

17.4 Aufzug

Das Gebäude erhält im Treppenhaus einen Personenaufzug mit einem getriebelosen Synchronantrieb mit Permanentmagneten und Haltepunkt auf jeder Etage. Dieser bietet eine sehr ruhige Aufzugsfahrt, einzigartigen Fahrkomfort, Umweltfreundlichkeit (lebensdauergeschmiert), hohe Zuverlässigkeit, Energiesparsamkeit und es ist kein Maschinenraum erforderlich. Die Tragfähigkeit ist 320 kg/ 4 Personen. Somit kann barrierearmes und autonomes Wohnen im gesamten Gebäude gewährleistet werden. Die Kabine wird mit einem 24-Stunden-Notrufsystem vorgesehen. Die Kabinenwände werden in widerstandsfähigem, farbigem Laminat mit Wandspiegel und Haltegriff, der Kabinenboden mit widerstandsfähigem Material aus dem Standardprogramm des Herstellers ausgeführt.

18.0 Wohnungslüftung 

Es wird eine bedarfsgerechte Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung installiert. Die Zuluftelemente in den Wohn- und Schlafräumen und die Abluftelemente in Küche, WC und Bäder sind hygroskopisch gesteuert und haben keine motorischen Bauteile. Die Lüftungsbauteile sind gegen Schallübertragung geschützt. Die Lüftungsanlage passt sich automatisch dem Nutzungsverhalten der Hausbewohner an; eine Einschränkung des normalen Lüftungsverhaltens findet nicht statt.

19.0 Stellplätze 

Insgesamt werden 11 Pkw-Stellplätze ( 8 TG und 3 Aussen ) hergestellt. 

20.0 Autonom Wohnen

Der Zugang zu den Treppenhäusern im Objekt ist von den Wohnungen barrierearm und vor den Außenanlagen, der Tiefgarage sowie den Kellerräumen schwellenarm möglich.Das Gleiche gilt für Terrassen und Balkonen.

21.0 Schließanlage, Briefkasten

Die Schließanlage mit Sicherungskarte beinhaltet gleich schließende Profilzylinder für die Haus-, Wohnungs-, und entsprechenden Nebenraumtüren. Die Briefkästen werden im Hauseingangsbereich oder freistehend montiert.

22.0 Fahrradabstellplätze und Müllräume

Die Fahrradabstellplätze befinden sich in der Tiefgarage gemäß Planung. Die Müllplätze werden gemäß Freiflächengestaltungsplan angeordnet.

23.0 Außenanlagen

Die Außenanlagen werden entsprechend dem Freiflächengestaltungsplan errichtet. Die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern im Gemeinschaftseigentum sowie die Ansaat von Rasen auf der Sondernutzungsgartenfläche gemäß Planung sind im Leistungsumfang enthalten. Die Anwachs- und Unterhaltungspflege obliegt den Sondernutzungsberechtigten bzw. der WEG. Der Freiflächenplan kann sich hinsichtlich der Lage und Qualität einzelner Merkmale im Bauablauf ändern.

24.0 Darstellungen
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten nur die in dieser Baubeschreibung aufgeführten Arbeiten als Leistungsumfang. Sonstige Beschriftungen und/oder Darstellungen in den Verkaufsprospekten, im Internet sowie in den zur Veranschaulichung dienenden Plänen gelten nicht als vereinbart und sind, sofern sie keine schriftliche Erwähnung in der Baubeschreibung finden, nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs. Farbliche Abbildungen des Prospektes, perspektivische und bildliche Darstellungen und dergleichen, sowie zeichnerische Ausdrucksmittel (z.B. Kücheneinrichtungen, Möbel, Sträucher usw.) und die gestalterische Darstellung der Außenanlagen, ebenso wie vor dieser Baubeschreibung im Rahmen der Eingabeplanung etc., gelten nicht als Bestandteil der Baubeschreibung und stellen insofern kein geschuldetes Leistungssoll dar.

25.0 Maßangaben in Plänen

Maßangaben in Plänen stellen unverbindliche Planungen dar und sind nicht zu Maßnahmen zur Einrichtungsplanung geeignet. Vor der Einrichtungsplanung sind, sofern notwendig, die Maßangaben beim Bauträger zu erfragen, da bereits geringfügige Unterschiede zu Passungenauigkeiten führen können. Dies gilt auch für den dem jeweiligen Kaufvertrag beiliegenden Grundriss. Die exakte Lage und Abmessungen der jeweiligen Heizkörper sind nicht verbindlich.

26.0 Materialien

Aufgrund der Eigenschaften von außen liegenden Holzteilen (natürliches Material) sowie Betonbauteilen kann es zu Rissen, Schwinden und Kriechen kommen. Dieses stellt keinen Mangel im Sinne der Gewährleistung dar. Farbnachbesserungen aufgrund der vorab geschilderten Umstände sind nicht im Leistungsumfang enthalten und sind durch den Käufer in Eigenleistung zu erbringen.

Elastische Fugen aus Silikon oder Acryl unterliegen chemischen, biologischen und physikalischen Einflüssen und sind sogenannte Wartungsfugen. Sie sind bei Bedarf auf Kosten des Käufers zu erneuern und unterliegen nicht der Gewährleistung des Verkäufers.

Bei Bezugsfertigkeit auftretende Risse in Gipsbauteilen können durch die Bauaustrocknung entstehen und stellen keine Mängel dar. In diesem Zeitraum ist auf ausreichende Beheizung und Durchlüftung der Räume zu achten. Gewährleistungsansprüche für Gewerke der Haustechnik (Heizung, Sanitär und Lüftung)  setzen den Abschluss von Wartungsverträgen mit dem Vertragshandwerksbetrieb voraus.

Solche Bauteile, die einer Wartung unterliegen, wie z. B. Türen, Fenster etc. , sind nur dann von der Gewährleistung umfasst, wenn durch die Eigentümer entsprechende Wartungen veranlasst werden. Die etwaig notwendige Wartung dieser Teile liegt im Verantwortungsbereich der Erwerber, die auch die Kosten zu tragen haben.

27.0 Gartensondernutzung

Die Größenangaben der Gartensondernutzungsrechte wurden anhand der Pläne ermittelt, sind aber unverbindlich und gelten als Schätzwert; eine Vermessung findet nicht statt. Die Größenangaben der Gartensondernutzungsflächen sind nicht in vollem Umfang in der Kaufpreisberechnung berücksichtigt.


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